

„Darf ich in der Elternzeit überhaupt selbstständig arbeiten?“ Diese Frage hält mehr Frauen vom Start ab als jede Kamera-Unsicherheit, und die Antworten im Netz schwanken zwischen Behörden-Deutsch und gefährlichem Halbwissen. Zeit für Ordnung.
Die kurze Antwort vorweg: Ja, du darfst, unter klaren Regeln, und die sind machbar. Die lange Antwort steht in diesem Artikel: die 32-Stunden-Grenze, die Sache mit der Zustimmung deines Arbeitgebers, wie sich dein Gewinn aufs Elterngeld auswirkt und wann die Krankenkasse mitverdienen will.
Ein wichtiger Hinweis vorab: Wir sind Fotografen und teilen hier unsere Erfahrung und Recherche (Stand: Juli 2026), das ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetze ändern sich, und dein Fall ist individuell. Verlässliche Auskünfte für deine Situation bekommst du kostenlos bei deiner Elterngeldstelle und deiner Krankenkasse, nutz das, bevor du startest.
Fast alle Verwirrung entsteht, weil drei verschiedene Dinge in einen Topf geworfen werden. Dabei haben sie jeweils eigene Regeln und eigene Ansprechpartner:
Merke dir: Jede dieser drei Fragen hat eine eigene Antwort. Gehen wir sie durch.
Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz erlaubt dir während der Elternzeit eine Erwerbstätigkeit von bis zu 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt, angestellt oder selbstständig. (Falls du irgendwo noch „30 Stunden“ liest: Das ist der alte Stand für Geburten vor September 2021.) Für ein nebenbei aufgebautes Fotografie-Business bist du von dieser Grenze in der Praxis weit entfernt, ein realistischer Start braucht eher zehn Stunden pro Woche.
Der Punkt, den viele nicht wissen: Für eine selbstständige Tätigkeit während der Elternzeit brauchst du die Zustimmung deines Arbeitgebers. Klingt beunruhigend, ist aber in der Praxis eine Formalie mit eingebautem Schutz für dich: Dein Arbeitgeber kann nur innerhalb von vier Wochen widersprechen, nur schriftlich beziehungsweise in Textform, und nur aus dringenden betrieblichen Gründen. Eine Fotografie-Selbstständigkeit, die deinem Arbeitgeber keine Konkurrenz macht, liefert solche Gründe praktisch nie.
So machst du es richtig: Melde die geplante Tätigkeit schriftlich an („Hiermit zeige ich an, dass ich während meiner Elternzeit eine selbstständige Tätigkeit als Fotografin im Umfang von ca. X Wochenstunden aufnehmen möchte…“), heb dir den Nachweis auf, und wenn vier Wochen lang kein Widerspruch kommt, gilt die Zustimmung als erteilt. Kein Drama, nur ein Brief.
Jetzt zum Geld. Solange du Elterngeld beziehst, gilt: Einkommen, das du in dieser Zeit erzielst, verändert die Berechnung. Das Elterngeld wird dann nicht mehr aus deinem Netto vor der Geburt berechnet, sondern aus der Differenz zwischen dem Einkommen vorher und deinem Einkommen im Bezugsmonat. Wichtig dabei: Es zählt dein Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben), nicht dein Umsatz.
Ein vereinfachtes Rechenbeispiel, damit du das Prinzip siehst: Angenommen, dein Netto vor der Geburt lag bei 2.000 €, dein Basiselterngeld wäre rund 65 Prozent davon, also etwa 1.300 €. Machst du nun 400 € Gewinn im Monat, wird neu gerechnet: 2.000 € minus 400 € = 1.600 € Differenz, davon 65 Prozent = 1.040 € Elterngeld. Du bekommst also 260 € weniger Elterngeld, hast aber 400 € verdient, unterm Strich bleibt ein Plus. Anrechnung heißt nicht Verlust, sie heißt Neuberechnung.
Drei Dinge solltest du dabei unbedingt beachten:
Und ein beruhigender Gedanke: Viele starten ihre Selbstständigkeit bewusst klein, solange das Elterngeld läuft. Portfolio aufbauen, üben, erste Strukturen schaffen, und drehen erst danach auf. In den Elterngeld-Monaten zählt Aufbau, nicht Umsatz; danach ist die Anrechnungsfrage komplett vom Tisch, während deine Elternzeit (und damit dein Rückkehrrecht) oft noch läuft.
Während der Elternzeit bleibst du als gesetzlich pflichtversicherte Angestellte beitragsfrei krankenversichert, solange nichts dazukommt. Eine nebenberufliche Selbstständigkeit ändert daran nichts. Die entscheidende Frage ist also: Wann gilt deine Selbstständigkeit als hauptberuflich?
Die Faustregel der Krankenkassen: Bis etwa 20 Wochenstunden und bei überschaubarem Einkommen gilt eine Tätigkeit üblicherweise als nebenberuflich, darüber wird sie hauptberuflich, und dann musst du dich freiwillig selbst versichern, mit eigenen Beiträgen, die sich an deinem Einkommen bemessen (mit einem Mindestbeitrag, auch wenn der Gewinn klein ist). Die Einstufung trifft am Ende deine Krankenkasse im Einzelfall.
Unser dringender Praxis-Tipp deshalb: Ruf deine Krankenkasse an, BEVOR du startest, schildere Umfang und erwartetes Einkommen und lass dir die Einstufung als nebenberuflich möglichst schriftlich geben. Ein Zehn-Minuten-Telefonat erspart dir jede böse Überraschung, und du wirst merken: Für ein Business mit zehn Wochenstunden ist das üblicherweise ein entspanntes Gespräch.
Für deine Fotografie-Tätigkeit meldest du ein Gewerbe an, ein Nachmittag Papierkram, kein Ungeheuer. Mit der Kleinunternehmerregelung hältst du auch die Umsatzsteuer aus dem Spiel, solange dein Umsatz klein ist. Den kompletten Ablauf inklusive Kosten und Formular-Tipps findest du in Gewerbe anmelden in der Elternzeit, und für die Steuererklärung mit Elterngeld (Stichwort Progressionsvorbehalt) lohnt im ersten Jahr eine Stunde bei einer Steuerberaterin.
Zwei Themen haben eigene Artikel bekommen, weil sie oft für Verwirrung sorgen: wie das Elterngeld bei Selbstständigen berechnet wird und was mit deiner Krankenversicherung passiert.
Falls du dagegen noch gar nicht weißt, womit du in der Elternzeit Geld verdienen willst: Hier vergleichen wir deine Möglichkeiten ehrlich, vom Minijob bis zum eigenen Business.
Vielleicht ist das die wichtigste Botschaft dieses Artikels: All diese Regeln existieren nicht, um dich vom Gründen abzuhalten, sie regeln nur, WIE es geht. Tausende Frauen bauen sich jedes Jahr genau so in der Elternzeit etwas Eigenes auf; warum diese Zeit dafür sogar besonders günstig ist, haben wir an anderer Stelle aufgeschrieben. Linda hat es 2020 genauso gemacht: Brief an den Arbeitgeber, zwei Anrufe, Gewerbeschein, und dann vor allem: fotografiert.
Wenn du diesen Weg mit Begleitung gehen willst, inklusive der Business-Grundlagen, die keine Behörde dir erklärt, , dann ist unser Businesskurs für dich gebaut: fünf Monate, von der ersten Kamera-Einstellung bis zu zahlenden Kundinnen, mit Live-Call jeden Sonntag um 10 Uhr. Nächster Start: 28. Februar 2027, 30 Plätze.
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