

Kaum ein Thema hält Mamas so zuverlässig vom Anfangen ab wie die Bürokratie. Gewerbe anmelden in der Elternzeit, darf ich das überhaupt? Was passiert mit dem Elterngeld? Und mache ich mich strafbar, wenn ich erst mal nur übe?
Die gute Nachricht: Der Papierkram ist deutlich kleiner, als er sich anfühlt. Linda hat ihre Anmeldung damals an einem Vormittag erledigt, während das Kind schlief. In diesem Artikel gehen wir durch, was wann nötig ist, und was du getrost ignorieren kannst.
Eins vorweg, weil es bei Geld- und Rechtsthemen dazugehört: Wir erzählen hier aus der Praxis, keine Rechts- oder Steuerberatung. Für deinen Einzelfall sind Gewerbeamt, Elterngeldstelle und Steuerberatung die richtigen Adressen.
Die Grenze ist einfacher, als viele denken: Solange du übst und Bilder verschenkst, bist du Hobbyfotografin, dafür braucht es keine Anmeldung. Sobald du Geld für deine Fotos nimmst und das wiederholt tun willst, liegt eine Gewinnerzielungsabsicht vor. Ab da ist die Gewerbeanmeldung Pflicht, und zwar bevor das erste bezahlte Shooting stattfindet.
Wichtig fürs Timing: Es zählt die Absicht, kein Mindestumsatz. Auch ein 80-€-Shooting für eine Bekannte ist gewerblich, wenn du planst, das öfter zu machen. Die Anmeldung rückwirkend nachzuholen ist möglich, kann aber unangenehme Fragen und im schlechtesten Fall ein Bußgeld bedeuten. Der saubere Weg ist billiger und stressfreier.
Die Elternzeit selbst ändert an dieser Pflicht nichts, sie ist kein rechtsfreier Raum, aber auch kein Verbot. Du darfst während der Elternzeit selbstständig arbeiten. Es gibt nur zwei Grenzen, zu denen wir gleich kommen: die Arbeitszeit und die Zustimmung deines Arbeitgebers.
Die Gewerbeanmeldung selbst ist ein Formular. In den meisten Städten und Gemeinden geht sie inzwischen online, sonst persönlich im Gewerbeamt. Du brauchst deinen Personalausweis, die Gebühr liegt je nach Kommune meist zwischen 20 und 60 €. Als Tätigkeit reicht eine einfache Beschreibung wie „Fotografie und Bildbearbeitung“.
Ein paar Tage bis Wochen später meldet sich das Finanzamt mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, er kommt digital über ELSTER. Der Fragebogen sieht wilder aus, als er ist. Die wichtigsten Angaben: deine erwarteten Umsätze (schätz realistisch und konservativ) und die Entscheidung für oder gegen die Kleinunternehmerregelung.
Danach bekommst du deine Steuernummer, und damit darfst du Rechnungen schreiben. Das war die ganze Magie. Kein Meisterbrief, keine Ausbildung, kein Fotografie-Nachweis: Fotografin ist in Deutschland kein geschützter Beruf. Warum das so ist und was das für dich bedeutet, liest du in unserem Artikel Fotografin ohne Ausbildung, geht das?
Kleiner Hinweis, damit du nicht erschrickst: Einige Wochen nach der Anmeldung meldet sich die IHK. Die Mitgliedschaft kommt mit dem Gewerbe automatisch, für kleine Betriebe ist sie aber häufig beitragsfrei oder sehr günstig. Warte den Bescheid ab und prüfe die darin genannten Befreiungen, bevor du irgendetwas zahlst. Auch Post von dubiosen „Gewerberegistern“ mit Zahlungsaufforderung landet gern im Briefkasten: Das sind keine Behörden, sondern Adressbuch-Abzocke. Ab in den Papierkorb damit.
Die Kleinunternehmerregelung bedeutet: Du weist auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus und musst keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben. Weniger Formulare, einfachere Rechnungen, für den Start fast immer die richtige Wahl.
Nutzen darfst du sie, solange dein Umsatz bestimmte Grenzen nicht überschreitet, seit 2025 liegen sie bei 25.000 € Umsatz im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr. Als Fotografin im Aufbau bist du davon im ersten Jahr weit entfernt, deshalb gilt praktisch immer: Kleinunternehmerregelung ankreuzen und entspannt starten.
Der einzige Haken: Du darfst dir im Gegenzug auch keine Vorsteuer aus deinen Einkäufen zurückholen. Bei einer gebrauchten 400-€-Kamera und ein bisschen Software ist dieser Nachteil überschaubar. Solltest du später kräftig wachsen, kannst du immer noch wechseln, dann am besten mit Steuerberatung an deiner Seite.
Jetzt zum Teil, der die meisten Fragen auslöst. Grundsätzlich gilt: Einkommen, das du während deines Elterngeld-Bezugs aus selbstständiger Arbeit erzielst, wird auf das Elterngeld angerechnet. Dein Elterngeld wird dann auf Basis der Differenz zwischen deinem Einkommen vor der Geburt und deinem Gewinn während des Bezugs neu berechnet, es sinkt also, wenn du nennenswert verdienst.
Entscheidend ist dabei der Gewinn, den du im Bezugszeitraum erwirtschaftest, also Einnahmen minus Ausgaben. Wer im ersten Jahr vor allem übt, in Ausrüstung investiert und ein paar kleine Shootings macht, landet oft bei einem Gewinn nahe null. Dann passiert beim Elterngeld entsprechend wenig. Trotzdem: Melde deine selbstständige Tätigkeit der Elterngeldstelle, bevor du loslegst. Die rechnet dann mit dir zusammen durch, was das konkret heißt.
Eine Strategie, die viele unserer Teilnehmerinnen fahren: die Elternzeit zum Lernen und für Übungs-Shootings nutzen, und die bezahlten Aufträge erst hochfahren, wenn der Elterngeld-Bezug ausläuft. So nimmst du das Beste aus beiden Phasen mit. Mehr dazu, warum diese Reihenfolge so gut funktioniert, liest du im Artikel Fotografin werden in der Elternzeit.
Dein Arbeitgeber: Während der Elternzeit besteht dein Arbeitsvertrag weiter. Eine selbstständige Tätigkeit in dieser Zeit braucht formal seine Zustimmung. Die darf er nur innerhalb von vier Wochen und nur aus betrieblichen Gründen verweigern, etwa wenn du ihm direkte Konkurrenz machst. Eine Familienfotografin, die vorher Buchhalterin war? Da gibt es normalerweise nichts einzuwenden. Schick die Info schriftlich und heb dir die Antwort auf.
Deine Arbeitszeit: Während der Elternzeit darfst du bis zu 32 Stunden pro Woche erwerbstätig sein. Für dich als startende Fotografin mit zwei bis sechs Wochenstunden ist diese Grenze weit weg, gut zu wissen, dass es sie gibt, mehr nicht. Was rund um Stunden-Grenze, Arbeitgeber-Zustimmung und Krankenkasse sonst noch gilt, steht in unserem Artikel Selbstständig in der Elternzeit: die Regeln.
Deine Krankenkasse: Bist du über deinen Partner familienversichert, gibt es Einkommensgrenzen, ab denen du dich selbst versichern musst. Bist du über deinen Arbeitgeber versichert, läuft das in der Elternzeit meist beitragsfrei weiter, solange die Selbstständigkeit nebenberuflich bleibt. Die Kassen bewerten das unterschiedlich, ein kurzer Anruf bei deiner Kasse schafft Klarheit, bevor das erste Geld fließt.
Rund um die Gründung gibt es eine ganze Industrie, die dir Dringlichkeit verkauft. Deshalb zur Beruhigung, all das kann warten oder ist für dich gar nicht relevant:
Linda hat als gelernte Buchhalterin einen gewissen Vorteil bei diesem Thema, das geben wir zu. Aber genau deshalb können wir dir versichern: Was eine Fotografin im ersten Jahr an Verwaltung braucht, passt auf einen Nachmittag pro Monat.
Weniger, als die einschlägigen Foren behaupten, aber zwei Dinge solltest du von Anfang an sauber halten. Erstens: eine schriftliche Auftragsbestätigung. Das darf eine ordentliche Nachricht sein, in der Datum, Ort, Dauer, Preis und die Zahl der gelieferten Bilder stehen. Damit sind die häufigsten Missverständnisse: „Ich dachte, wir bekommen alle 400 Bilder“, vom Tisch, bevor sie entstehen.
Zweitens: eine kurze Einverständniserklärung, wenn du Bilder für dein Portfolio oder Instagram nutzen willst. Deine Kundinnen entscheiden, ob ihre Kinder öffentlich zu sehen sind, und du willst diese Entscheidung schriftlich, nicht als vage Erinnerung an ein Gespräch im Park. Eine halbe Seite reicht dafür völlig.
Ausführliche AGB, Model-Release-Verträge über mehrere Seiten, eine Datenschutz-Beauftragte: alles Themen für später oder nie. Für den Start genügen die zwei Dokumente oben plus eine Datenschutzerklärung auf deiner Website, sobald du eine hast.
Aus allem oben ergibt sich ein einfacher Fahrplan. In der Übungsphase, den ersten Wochen und Monaten, in denen du Technik lernst und Freundinnen kostenlos fotografierst, brauchst du noch gar nichts. Kein Gewerbe, keine Steuernummer, keine Meldung an irgendwen.
Sobald sich das erste bezahlte Shooting konkret abzeichnet, meldest du an: erst das Gespräch mit Arbeitgeber und Elterngeldstelle, dann Gewerbeamt, dann der Fragebogen vom Finanzamt. Rechne für alles zusammen mit zwei bis vier Wochen Vorlauf, dann bist du startklar, bevor die erste Rechnung rausgeht. Linda hat es genau so gemacht: erst üben, dann anmelden, dann verdienen. Die Reihenfolge hat sich bewährt.
Und noch ein Hinweis, der bares Geld wert sein kann: Der Zeitpunkt deiner Anmeldung kann dein Elterngeld beeinflussen. Warum bei Selbstständigen das letzte Steuerjahr zählt, liest du hier.
Wenn du diesen Artikel bis hierher gelesen hast, weißt du mehr über Gewerbeanmeldung, Kleinunternehmerregelung und Elterngeld als die meisten, die einfach loslegen. Der Verwaltungsteil deiner Selbstständigkeit ist eine Tür, durch die du einmal gehst, kein Flur, in dem du wohnst.
Was danach zählt, sind deine Bilder und deine ersten Kundinnen. Im Businesskurs nehmen wir dir deshalb beides ab: Modul für Modul die Fotografie, und die Business-Seite gleich mit, von der Anmeldung bis zur ersten Rechnung. Fünf Monate, Live-Call jeden Sonntag um 10 Uhr. Der nächste Start: 28. Februar 2027.
Kostenlos und unverbindlich, du bekommst alle Infos zum Kursstart zuerst. Details zu allen Modulen: zum Businesskurs.
Hinweis: Dieser Artikel gibt Erfahrungen und allgemeine Informationen weiter, keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindliche Auskünfte bekommst du bei Gewerbeamt, Elterngeldstelle, Krankenkasse und Steuerberatung.
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