

Beim Elterngeld gibt es eine Regel, die fast alle Selbstständigen überrascht, und sie entscheidet über mehrere hundert Euro im Monat: Bei dir zählen nicht die zwölf Monate vor der Geburt, sondern dein letztes abgeschlossenes Steuerjahr.
Das klingt nach einer Kleinigkeit. Es ist aber der Unterschied zwischen „ich rechne mit meinem aktuellen Gewinn“ und „ich bekomme Elterngeld auf Basis eines Jahres, das teilweise anderthalb Jahre zurückliegt“. Hier kommt die Erklärung ohne Behörden-Deutsch.
Wir sind Fotografen, keine Behörde. Dieser Text gibt unseren Recherchestand (August 2026) wieder und ersetzt keine Beratung. Verbindlich rechnet nur deine Elterngeldstelle, und die Auskunft dort ist kostenlos.
Bei Angestellten schaut die Elterngeldstelle auf die zwölf Kalendermonate vor dem Geburtsmonat. Bei Selbstständigen gilt stattdessen der letzte abgeschlossene steuerliche Veranlagungszeitraum, in der Regel also das Kalenderjahr vor der Geburt.
Ein Beispiel: Dein Kind kommt im August 2026 zur Welt. Dann rechnet die Elterngeldstelle mit deinem Gewinn aus dem Steuerjahr 2025. Der Januar 2026, in dem du vielleicht dein bestes Quartal überhaupt hattest, spielt keine Rolle. Genauso wenig wie ein Einbruch im Frühjahr.
Maßgeblich ist dein Gewinn, also Einnahmen minus Betriebsausgaben, so wie er im Steuerbescheid steht. Davon zieht die Elterngeldstelle pauschale Beträge für Steuern und Sozialabgaben ab und kommt so auf dein maßgebliches Netto. Aus diesem Netto ergibt sich dein Elterngeld.
Das Basiselterngeld liegt bei etwa 65 Prozent dieses Betrags. Bei kleinen Einkommen steigt der Satz, es sind mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro im Monat. Wer den Zeitraum strecken will, kann Elterngeld Plus wählen: halbe Höhe, dafür doppelt so lange, was sich gerade dann lohnt, wenn du nebenher schon wieder etwas verdienst.
Wichtig für Gründerinnen: Deine Betriebsausgaben senken den Gewinn und damit auch das Elterngeld. Die neue Kamera im Dezember vor der Geburt fühlt sich nach cleverem Steuersparen an, kann dich beim Elterngeld aber Geld kosten.
Jetzt kommt der Punkt, der viele teuer trifft, und der genau unsere Zielgruppe betrifft: Sobald du auch nur nebenbei selbstständig warst, gilt der Steuerjahr-Zeitraum für dein gesamtes Einkommen, also auch für dein Gehalt aus der Anstellung. Es gibt nicht zwei getrennte Zeiträume.
Praktisch heißt das: Wer im Vorjahr noch in Teilzeit oder in Elternzeit für ein älteres Kind war und nebenbei ein kleines Gewerbe hatte, bekommt sein Elterngeld auf Basis dieses schwächeren Jahres berechnet, obwohl er zuletzt wieder voll verdient hat. Das ist der häufigste böse Brief in dieser Sache.
Deshalb der wichtigste Rat dieses Artikels: Wenn du planst, dich anzumelden, und in absehbarer Zeit ein Kind bekommen könntest, frag vorher bei der Elterngeldstelle nach, welches Jahr dann zählen würde. Ein Anruf, und du weißt, ob der Zeitpunkt der Anmeldung dich Geld kostet. Wie die Anmeldung selbst abläuft, steht in unserer Gewerbe-Anleitung.
Wenn du während der Elternzeit gründest, ändert das an deinem bereits berechneten Elterngeld nichts mehr. Der Bemessungszeitraum liegt in der Vergangenheit, und die ist abgeschlossen. Was du jetzt verdienst, wird während des Bezugs zwar angerechnet, aber die Grundlage deiner Berechnung bleibt.
Genau deshalb ist die Elternzeit ein so gutes Startfenster: Die Aufbauphase mit wenig Gewinn fällt in die Bezugsmonate, das Verdienen kommt danach. Welche Möglichkeiten du in der Elternzeit hast, haben wir separat verglichen, und die Regeln für die Selbstständigkeit in der Elternzeit stehen ebenfalls bei uns.
Fehlt der Steuerbescheid für das maßgebliche Jahr noch, entscheidet die Elterngeldstelle vorläufig, meist anhand deiner Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Sobald der Bescheid da ist, wird endgültig gerechnet. Fällt das Ergebnis niedriger aus als gedacht, forderst du nichts nach, sondern die Behörde von dir zurück.
Solche Rückforderungen kommen oft erst ein bis zwei Jahre später, und dann ist das Geld längst ausgegeben. Wer vorläufig bewilligtes Elterngeld bekommt, sollte deshalb einen Puffer stehen lassen.
In bestimmten Fällen ja, etwa wenn du im maßgeblichen Jahr bereits Elterngeld für ein älteres Kind bezogen hast. Dann kann ein früheres Jahr herangezogen werden. Das musst du beantragen, es passiert nicht von selbst.
Ja. Elterngeld hängt nicht an einem Gewerbeschein, sondern am Einkommen davor. Hattest du im maßgeblichen Jahr gar kein Einkommen, bekommst du den Mindestbetrag von 300 Euro. Hattest du Gehalt, wird daraus gerechnet.
Zeitlich bis zu 32 Stunden pro Woche. Dein Gewinn in den Bezugsmonaten wird angerechnet und mindert das Elterngeld, unter den Mindestbetrag fällt das Basiselterngeld dabei nicht. Melde Einkommen unbedingt, sonst drohen Rückforderungen.
Die läuft nach eigenen Regeln und hängt davon ab, wie du versichert bist. Das haben wir in Krankenversicherung in der Elternzeit aufgeschrieben.
Elterngeld ist kein Grund, den Start zu verschieben, aber ein guter Grund, einmal nachzurechnen, bevor du etwas anmeldest. Wenn du wissen willst, wie aus der Elternzeit ein eigenes Fotografie-Business wird, ohne dass dir dabei jemand Traumzahlen verkauft: Genau dafür ist unser Businesskurs gemacht. Fünf Monate, mit Live-Call jeden Sonntag um 10 Uhr. Nächster Start: 28. Februar 2027, 30 Plätze.
Kostenlos, jederzeit abmeldbar. Alle Details zum Kurs: zur Businesskurs-Seite.
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Der nächste Schritt
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