Elternzeit & Mindset

Krankenversicherung in der Elternzeit: was gilt, wenn du nebenbei selbstständig wirst

Lachendes Kleinkind im Milchbad

„Was passiert eigentlich mit meiner Krankenversicherung, wenn ich mich in der Elternzeit selbstständig mache?“ Diese Frage kommt bei uns fast so oft wie die nach der Kamera. Und sie ist berechtigt, denn hier liegt der Unterschied zwischen null Euro zusätzlich und mehreren hundert Euro im Monat.

Die gute Nachricht vorweg: Für die typische Situation unserer Leserinnen, also angestellt, in Elternzeit, nebenbei ein kleines Fotografie-Gewerbe, ändert sich meistens nichts. Entscheidend ist ein einziges Wort: nebenberuflich.

Wir sind Fotografen, keine Versicherungsberatung. Der Text gibt unseren Recherchestand (August 2026) wieder. Verbindlich ist immer deine Krankenkasse, und die Auskunft dort kostet nichts.

Drei Situationen, drei Antworten

1. Du bist angestellt und in Elternzeit

Deine Mitgliedschaft läuft über das Arbeitsverhältnis weiter, während des Elterngeldbezugs in der Regel beitragsfrei. Das Elterngeld selbst ist beitragsfrei, darauf zahlst du nichts. Startest du nebenbei ein kleines Gewerbe, bleibt es dabei, solange die Selbstständigkeit nebenberuflich bleibt. Erzielst du während des Elterngeldbezugs Gewinne, kann deine Kasse darauf allerdings Beiträge erheben; frag genau das nach.

2. Du bist über deinen Partner familienversichert

Dann darfst du dazuverdienen, aber nur bis zu einer Einkommensgrenze. Sie liegt 2026 bei rund 565 Euro im Monat, bei einem Minijob etwas höher. Wichtig: Maßgeblich ist dein Gewinn, also das, was nach Abzug der Betriebsausgaben übrig bleibt, nicht dein Umsatz. Wer 800 Euro einnimmt und 300 Euro für Ausrüstung und Fahrten ausgibt, liegt bei 500 Euro Gewinn und damit im Rahmen.

Reißt du die Grenze dauerhaft, endet die kostenlose Familienversicherung, und du musst dich selbst versichern. Das ist der teuerste Überraschungsmoment in diesem Thema, deshalb: Behalte deinen Gewinn im Blick und melde Veränderungen von dir aus.

3. Du bist freiwillig gesetzlich versichert

Das betrifft dich, wenn du hauptberuflich selbstständig bist oder kein Arbeitsverhältnis mehr hast. Hier rechnet die Kasse mit einer Mindestbemessungsgrundlage, 2026 liegt sie bei etwa 1.318 Euro im Monat. Auf diesen fiktiven Betrag zahlst du Beiträge, auch wenn du weniger verdienst. In der Praxis landen die meisten bei ungefähr 230 bis 290 Euro monatlich für Kranken- und Pflegeversicherung zusammen.

Ruht deine Tätigkeit nach der Geburt tatsächlich und dein Partner ist gesetzlich versichert, kann die beitragsfreie Familienversicherung greifen. Das spart dir mehrere hundert Euro im Monat, muss aber beantragt und geprüft werden.

Woran sich „nebenberuflich“ entscheidet

Es gibt keine einzelne Zahl, an der das hängt. Die Kassen schauen auf das Gesamtbild, vor allem auf zwei Dinge:

  • Zeit: Als Faustregel gilt: unter etwa 20 Stunden pro Woche bleibt die Selbstständigkeit nebenberuflich. Zwei Shootings am Wochenende plus Bearbeitung liegen deutlich darunter.
  • Geld: Die Selbstständigkeit darf nicht deine wirtschaftliche Hauptgrundlage sein. Solange dein Gehalt oder das Elterngeld den größeren Teil ausmacht, ist das erfüllt.

Das passt fast automatisch zu dem Weg, den wir empfehlen: klein anfangen, neben Job und Familie, mit acht bis zwölf Stunden pro Woche. Wie das konkret aussieht, steht in Nebenberuflich Fotografin werden.

Der eine Anruf, der dir Monate Unsicherheit spart

Statt dich durch Foren zu lesen: Ruf deine Krankenkasse an und stell genau diese vier Fragen. Notier dir Datum, Uhrzeit und den Namen der Person am Telefon.

  1. Ich bin in Elternzeit und möchte nebenberuflich fotografieren. Bleibt meine Versicherung unverändert?
  2. Ab welchem monatlichen Gewinn oder welcher Stundenzahl ändert sich meine Einstufung?
  3. Muss ich Gewinne während des Elterngeldbezugs melden, und werden darauf Beiträge fällig?
  4. Was genau muss ich euch schicken, und bis wann?

Diese vier Fragen kosten dich zehn Minuten und ersparen dir im Zweifel eine Nachzahlung. Bitte um eine schriftliche Bestätigung per Mail, dann hast du es schwarz auf weiß.

Häufige Fragen

Muss ich meiner Krankenkasse überhaupt Bescheid geben?

Ja, eine selbstständige Tätigkeit meldest du. Das ist unangenehmer in der Vorstellung als in der Realität: Meist füllst du einen kurzen Fragebogen zu Stunden und erwartetem Gewinn aus, und danach ist Ruhe.

Was ist, wenn ich privat versichert bin?

Dann läuft dein Vertrag unverändert weiter, unabhängig davon, ob du nebenbei etwas verdienst. Der Arbeitgeberzuschuss entfällt allerdings während der Elternzeit, das solltest du eingeplant haben.

Und die Rentenversicherung?

Für Fotografinnen ist das in der Regel unkritisch, anders als bei Lehrenden oder Pflegeberufen. Bei künstlerischer Tätigkeit kann die Künstlersozialkasse ein Thema sein, das lohnt einen eigenen Blick.

Wie hängt das mit dem Elterngeld zusammen?

Gar nicht direkt, die beiden rechnen getrennt. Wie das Elterngeld bei Selbstständigen berechnet wird, und warum dabei das letzte Steuerjahr zählt, steht in Elterngeld für Selbstständige. Die übrigen Regeln findest du in Selbstständig in der Elternzeit.

Kein Grund, es zu lassen

Die Krankenversicherung ist bei einem kleinen, nebenberuflichen Start selten das Problem, als das sie sich anfühlt. Sie ist ein Formular und ein Telefonat. Wenn du den Weg zur Fotografin gehen willst, ohne dich vorher durch Behördenseiten zu quälen: Genau dafür gibt es unseren Businesskurs. Fünf Monate, mit Live-Call jeden Sonntag um 10 Uhr. Nächster Start: 28. Februar 2027, 30 Plätze.

Kostenlos, jederzeit abmeldbar. Alle Details zum Kurs: zur Businesskurs-Seite.

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